Die neuen Normen für den Nachhaltigkeitsbericht: Was Unternehmen 2024 beachten müssen

Seit dem Inkrafttreten der EU-Taxonomie-Verordnung im Juli 2023 wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der Schweiz und Europa immer strenger. Besonders die neuen Anforderungen an den www.elabet.ch/dne-nch/ haben in den letzten Monaten für Diskussionen gesorgt. Für Mittelständische Unternehmen und Start-ups, die bisher oft mit komplexen Berichtsanforderungen kämpften, bringt die Reform eine klare Struktur – und gleichzeitig neue Herausforderungen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat 2024 die Vorgaben präzisiert, um Transparenz über ökologische und soziale Auswirkungen zu erhöhen. Doch wie genau funktioniert diese neue Pflicht, und was bedeutet sie für die Praxis?

Was ist der DNE-Nachweis und warum ist er jetzt Pflicht?

Der DNE-Nachweis ist kein eigenständiges Gesetz, sondern ein zentraler Bestandteil der EU-Taxonomie und der Schweizer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er dient dazu, Unternehmen zu verpflichten, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten nach ökologischen Kriterien zu bewerten. Seit dem 1. Januar 2024 muss jede Schweizer Firma mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder einem Umsatz von über 50 Millionen Franken einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen – selbst wenn sie nicht direkt in den Bereichen Energie, Wasser oder Rohstoffe tätig ist. Der Bericht muss nun klar aufzeigen, ob die Geschäftstätigkeit zu den „nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten“ (Taxonomie-Kriterien) gehört oder nicht. Unternehmen, die keine klare Zuordnung schaffen, riskieren Bußgelder oder Vertrauensverlust.

Besonders betroffen sind Branchen wie Chemie, Maschinenbau oder Energieversorgung, wo die Auswirkungen auf Klima und Ressourcen besonders sichtbar sind. Doch auch im Handel oder in der Logistik müssen Firmen heute nachweisen, wie sie ihre Lieferketten nachhaltiger gestalten. Die Schweizer Bundesverwaltung hat hier eine klare Linie gezogen: „Nachhaltigkeit ist kein Nice-to-have mehr, sondern eine Pflicht“, sagt ein Sprecher des Bundesamts für Umwelt. Die EU hat zudem die EU-Taxonomie-Reform vorangetrieben, die ab 2026 noch strengere Kriterien einführen wird. Das bedeutet: Wer jetzt noch nicht aktiv wird, wird bald in eine graue Zone rutschen – also weder als nachhaltig noch als nicht-nachhaltig klassifiziert.

Die neuen Anforderungen: Was muss der Bericht enthalten?

Der DNE-Nachweis muss mindestens vier zentrale Aspekte abdecken: die Einhaltung der Taxonomie-Kriterien, die Risikobewertung, die Transparenz über nicht-nachhaltige Aktivitäten und die langfristige Strategie für die Nachhaltigkeitsentwicklung. Unternehmen müssen nun auch dokumentieren, wie sie ihre Lieferketten analysieren und ggf. umstellen – etwa durch den Einsatz erneuerbarer Energien oder die Reduzierung von CO₂-Emissionen. Ein Beispiel hierfür ist die Schweizer Textilindustrie, die seit 2023 verpflichtet ist, die Wasserverbräuche ihrer Fabriken zu melden. Ohne diese Daten können Firmen nicht mehr einfach behaupten, „nachhaltig“ zu arbeiten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die „Subsidiaritätsprüfung“: Unternehmen müssen zeigen, dass sie ihre Aktivitäten nicht nur nachhaltig gestalten, sondern auch gesellschaftlich sinnvoll sind. Das bedeutet, dass etwa Investitionen in erneuerbare Energien nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich und sozial vertretbar sein müssen. Wer diese Prüfung nicht durchführt, riskiert, dass die EU-Taxonomie ihn als „nicht nachhaltig“ einstuft – selbst wenn er in einem Bereich aktiv ist, der eigentlich als nachhaltig gilt.

  • Seit 2024 müssen Schweizer Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden oder einem Umsatz von über 50 Millionen Franken einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.
  • Die EU-Taxonomie prüft, ob Aktivitäten zu den sechs nachhaltigen Wirtschaftsbereichen (Klimaschutz, Energieeffizienz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung von Ressourcen, Umweltbelastung, Soziales) beitragen.
  • Ab 2026 werden die Kriterien noch strenger – Unternehmen müssen dann auch nachweisen, dass sie keine schädlichen Auswirkungen haben.
  • Die Schweiz hat die EU-Vorgaben übernommen, doch mit einigen nationalen Ergänzungen, etwa zur Lieferkettentransparenz.
  • Wer keine klare Nachhaltigkeitsstrategie hat, kann Bußgelder bis zu 20.000 Franken riskieren.
  • Die Berichterstattung muss in einem separaten Dokument erfolgen, das öffentlich zugänglich ist.

Praktische Herausforderungen: Wo hakt es?

Trotz der klaren Vorgaben gibt es noch einige Grauzonen, die Unternehmen herausfordern. Ein zentrales Problem ist die Komplexität der Daten. Viele Firmen haben noch keine systematische Methode, um ihre Emissionen oder Ressourcenverbräuche zu messen. Besonders kleine Unternehmen mit begrenzten Ressourcen kämpfen damit, die notwendigen Daten zu sammeln. Ein Beispiel ist ein mittelständischer Maschinenbauer in der Nähe von Zürich, der bisher keine detaillierten Angaben zu seinen CO₂-Fußabdrücken hatte. Ohne externe Unterstützung war es für ihn fast unmöglich, den Bericht zu erstellen.

Ein weiteres Problem ist die Interpretation der Taxonomie-Kriterien. Nicht alle Unternehmen verstehen, welche Aktivitäten als nachhaltig gelten und welche nicht. Die EU hat zwar Leitlinien veröffentlicht, aber die Praxis zeigt, dass es bei der Anwendung oft unterschiedliche Ansichten gibt. Ein Beispiel ist die Frage, ob der Einsatz von recycelten Materialien als nachhaltig gilt. Während einige Firmen dies als klaren Nachweis sehen, argumentieren andere, dass die Qualität der Materialien entscheidend sei. Das führt zu Diskussionen über die „Subsidiarität“ – also ob die Maßnahme wirklich nachhaltig ist oder nur eine kurzfristige Lösung.

Wie können Unternehmen die Anforderungen erfüllen?

Für Unternehmen, die jetzt handeln müssen, gibt es einige konkrete Schritte, um den DNE-Nachweis zu erfüllen. Erstens sollte eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt werden, die klare Ziele setzt – etwa die Reduzierung der CO₂-Emissionen um 30 % bis 2030. Zweitens müssen Daten gesammelt und analysiert werden, etwa durch die Nutzung von Softwarelösungen oder externer Beratung. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Firma Elabet, die spezialisiert ist auf die Unterstützung von Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Viele Firmen nutzen auch öffentliche Plattformen wie die EU-Taxonomie-Datenbank, um ihre Aktivitäten zu prüfen.

Drittens ist es wichtig, die Lieferketten zu überprüfen und ggf. Partnerschaften mit nachhaltigen Lieferanten einzugehen. Viele Unternehmen haben noch nicht genug Kontrolle über ihre Lieferketten, was zu Problemen führen kann. Ein weiterer Tipp ist, mit internen oder externen Audits zu arbeiten, um sicherzustellen, dass alle Kriterien erfüllt werden. Die Schweiz bietet zudem verschiedene Förderprogramme an, etwa vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), die Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen.